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Sie finden uns seit über 20 Jahren in München Laim.
Bei uns gibt es keine Massenabfertigung, sondern individuelle und kompetente Beratung. Wir garantieren eine fachgerechte Montage und verarbeiten aus Überzeugung nur Folien des Marktführers CPF Films. 

Rechtliche Hinweise zur Scheibentönung und Scheibenbeschichtung:

CPFilms ist mit über 100 verschiedene reinen Sonnenschutz-Folientypen der einzige Hersteller weltweit, der auf eigene Entwicklung seiner PET-Mehrschicht Produkte spezialisiert ist. Somit wird die leistungsfähigste und gleichzeitig langlebigste Sonnenschutzfolie produziert, die seit Jahren auf dem Markt erhältlich ist. CPFilms hat seinen Hauptsitz in Virginia USA und arbeitet geprüft durch den TÜV Süd nach DIN EN ISO 9001:2000.
Llumar Sonnenschutzfolien bieten Ihnen durch IR- Filterfunktion optimalen Hitzeschutz im Fahrzeug. Es werden alle Insassen selbst bei starker Sonneneinstrahlung vor übermäßiger Wärmeentwicklung geschützt.
Die richtige Tönung sorgt somit für ein thermisch angenehmeres Klima, Blendungs- und Reflexionsschutz sowie 99% UV-Schutz.
Llumar – Autoglasfolien sind durch die allgemeine Bauart-Genehmigung (ABG) nach §22a der StVZO Eintragungsfrei . Die Bauartgenehmigung übergeben wir Ihnen selbstverständlich umgehend während der Fahrzeugübergabe.

BESCHICHTUNG DER
HECKSCHEIBE
HINTERE SEITENSCHEIBENVORDERE
SEITENSCHEIBE
BESCHICHTUNG EINER FRONTSCHEIBE
Problemlos möglich. Eine Abnahme durch ein Prüfinstitut ist nicht notwendig.
Auflagen:
Es muss ein zweiter Aussenspiegel (Beifahrerseite) vorhanden sein.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABG) wird von uns ausgehändigt.
Eine Beschichtung der hinteren Seitenscheiben (ab B-Säule) ist erlaubt.

Die Abnahme durch ein Prüfinstitut ist nicht notwendig.

Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABG) für die Installation wird Ihnen bei Fahrzeugübergabe durch uns ausgehändigt
Nur bedingt erlaubt:

Die Lichtdurchlässigkeit von Folie und Scheibe muss min.70% betragen.
Die Folie muss optisch einwandfrei verlegt sein.

Abnahme und Eintragung bei Prüfinstitut (z.B. TÜV) notwendig.
Grundsätzlich nicht erlaubt.

Ausnahme:

max.10cm im oberen Bereich
max. 10% der gesamten Glasfläche der Frontscheibe

Rufen Sie uns einfach an und lassen Sie sich beraten!
089-189 555 66